Bauanträge und Bauanfragen

Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um die Errichtung einer Schleppgaube, die Erneuerung des Dachstuhls sowie die Errichtung eines Balkons im Dachgeschoss in der Lerchenstraße im Ortsteil Berghausen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Katzenlöchle, Schleichling, Rohräcker“ mit der entsprechenden 2. Änderung. Der geplante Balkon würde die im Bebauungsplan festgesetzte Bauflucht überschreiten. Hierfür hat die Bauherrschaft einen Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eingereicht. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits Befreiungen zur Überschreitung der Bauflucht erteilt wurden, empfahl die Verwaltung, der Befreiung zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag. Anschließend wurde über den Dachgeschossausbau und die Errichtung von zwei Dachgauben in der Blumenstraße im Ortsteil Söllingen beraten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Hiernach wäre ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Vergabe

Zuletzt wurde über die Auftragsvergabe zur Modernisierung der Heizung und der raumlufttechnischen Anlagen der Julius-Hirsch-Halle im Ortsteil Berghausen beraten.Nach Ausschreibung wurden drei Angebote abgegeben. Die Verwaltung empfahl, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Firma Sauter-Cumulus GmbH aus Ettlingen, zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.