In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Beschwerden von Friedhofsbesuchern aller Ortsteile, zum Verhalten einzelner Personen auf den Friedhöfen.
Aus diesem Grund möchten wir an die Regeln der Friedhofsatzung (§ 3) erinnern, die besagen:

Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des Friedhofpersonals ist Folge zu leisten.

Auf den Friedhöfen ist es insbesondere nicht gestattet, diese mit Fahrzeugen (Fahrräder!) aller Art zu befahren. Ausgenommen hiervon sind Rollstühle und Kinderwägen sowie Fahrzeuge der Gemeinde und der, für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden.

Ebenfalls dürfen keine Tiere mit Ausnahme von Blindenhunden auf die Friedhöfe mitgenommen werden.

Das Thema freilaufende Hunde beziehungsweise auch deren Hinterlassenschaften zeigt sich zunehmend auch entlang des Skulpturenwegs in Kleinsteinbach als Problem.

Wir appellieren daher an die Hundehalter, die innerörtlich herrschende Leinenpflicht zu beachten und die Hinterlassenschaften der Hunde nicht nur in die Kotbeutel zu verpacken sondern diese auch in die dafür speziell vorgesehen Abfallbehältnisse zu entsorgen.
Sollte einmal kein Entsorgungsbehälter für Hundekot in der Nähe sein, so ist die Entsorgung auch über die Restmülltonne/Hausmüll möglich.

Vielen Dank für die Einhaltung und Beachtung dieser Vorgaben, die uns allen das tägliche Miteinander angenehmer machen.