Der erste Tagesordnungspunkt an diesem Abend beinhaltete die Beratung und Beschlussfassung über eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Wärmepumpe außerhalb des Baufensters „Am Storchenbuckel“ im Ortsteil Söllingen.
Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“, in Kraft getreten am 26.01.2017. In diesem wurden Baufenster festgesetzt. Die vorgesehene Wärmepumpe würde außerhalb des Baufensters stehen, da das zur Verfügung stehende Baufenster bereits mit der Wohnbebauung bebaut wurde. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zuzustimmen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

 

Weiter ging es mit einem Bauantrag für den Umbau eines Mehrfamilienhauses durch Erweiterung eines Wintergartens zu Wohnraum und Umbau der Wohnung im Erdgeschoss in der Lerchenstraße im Ortsteil Berghausen. Die geplante Erweiterung durch den Um- und Anbau fügt sich problemlos in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB ein. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete daher, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Beschlussvorschlag.

 

Über eine Bauvoranfrage für den Umbau eines Mehrfamilienhauses in der Haldenstraße im Ortsteil Söllingen hatte das Gremium anschließend zu beraten. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans „Halden“, in Kraft getreten am 11.12.1964. In diesem wurden Satteldächer als zulässige Dachform mit einer Dachneigung mit 30 ° festgesetzt. Durch die Bauvoranfrage sollte geklärt werden, ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bezüglich der Dachform erteilt werden würde. In der Bauvoranfrage wurde mit einem Flachdach geplant. Die Verwaltung empfahl, der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Dachneigung und Dachform nicht zuzustimmen. Das Gremium folgte dem Beschlussvorschlag nicht und stimmte der Befreiung mehrheitlich zu.