Der erste Tagesordnungspunkt an diesem Abend beinhaltete die Beratung und Beschlussfassung über eine Planungsänderung für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Da sich das Vorhaben nach den Vorgaben des § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Weiter ging es mit einem Bauantrag für die Errichtung einer Dachterrasse auf einem bestehenden Wohnhaus in der Hirschstraße im Ortsteil Söllingen. Die Errichtung der Dachterrasse fügt sich problemlos in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 BauGB ein. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete daher, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Gremium folgte diesem einstimmig.

Über den Neubau eines Einfamilienhauses im Falkenweg im Ortsteil Kleinsteinbach hatte das Gremium anschließend zu beraten. Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt, muss sich auch dieses Vorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen. Da dies der Fall ist, schlug die Verwaltung vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Beschlussvorschlag.

Zuletzt stand die Beratung und Beschlussfassung über einen Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Am Heulenberg im Ortsteil Berghausen an. Das Grundstück liegt im Außenbereich, weshalb sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB bestimmt. Da das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, liegt eine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs.1 Nr. 1 BauGB vor. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.