Bauanträge

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um die Errichtung von fünf Reihenhäusern in der Steitachstraße im Ortsteil Wöschbach. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Kappesäcker“. Neben den Reihenhäusern selbst sind Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen geplant. Hierfür wurden Anträge auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB eingereicht. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits ähnliche Befreiungen beantragt wurden, empfahl die Verwaltung jeweils, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Errichtung der Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zuzustimmen. Mehrheitlich fasste das Gremium die Beschlüsse, das gemeindliche Einvernehmen jeweils zu versagen und den Befreiungen nicht zuzustimmen.

Weiter ging es mit einem Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Gewerbeeinheit für eine Psychotherapie in der Kiefernstraße im Ortsteil Berghausen. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach wäre es zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Beschlussvorschlag.

Auftragsvergaben

Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Auftragsvergabe der Abbrucharbeiten des Wohnhauses inklusive Schuppen und Stallgebäude der Hauptstraße 66 im Ortsteil Söllingen. Nach Ausschreibung der Arbeiten gingen zwei Angebote ein. Die Verwaltung empfahl, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigeren Bieter, die Oettinger GmbH in 76313 Malsch zu vergeben. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Vorschlag.

Weiter ging es mit der Auftragsvergabe der Zeitvertragsarbeiten 2026 für die Bauunterhaltung öffentlicher Gebäude. Nach Ausschreibung der Arbeiten wurde eine Bieterreihenfolge der abgegebenen Angebote für die jeweiligen Arbeiten durch die Verwaltung erstellt. Der Beschlussvorschlag lautete, die Rahmenaufträge für die Zeitvertragsarbeiten mit den vorgeschlagenen Firmen abzuschließen. Einstimmig wurde dieser Beschluss vom Gremium gefasst.

Städtebauliches Konzept Sonnenberg-Salbusch, OT Berghausen

Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde das städtebauliche Konzept für das Gebiet „Sonnenberg-Salbusch“ im Ortsteil Berghausen durch das Planungsbüro vorgestellt. Das Gremium nahm den Entwurf zur Kenntnis.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Edelstahl Rosswag“, OT Kleinsteinbach

Zuletzt wurde die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens „Gewerbegebiet Edelstahl Rosswag“ im Ortsteil Kleinsteinbach für das Gremium des Gemeinderates vorberaten. Die Verwaltung empfahl, die abgegebenen Stellungnahmen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Synopse aus der Offenlage sowie der erneuten Offenlagen zu berücksichtigen bzw. unberücksichtigt zu lassen. Weiter lautete der Vorschlag, den Bebauungsplan in der Fassung vom 18.11.2025 nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 der GemO und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO i.V.m. § 4 GemO als Satzungen zu beschließen. Mehrheitlich fasste das Gremium diese Beschlüsse als Empfehlung für den Gemeinderat.