Aus der Arbeit des Gemeinderats – „Kurz und Bündig“ aus der Sitzung vom 21.10.2025
Aktueller Stand Schnellermühlenquartier
Frau Catrin Oettinger, Projektentwicklerin des Quartiers Schnellermühle, stellte in der Sitzung den aktuellen Projektstand vor. Sie informierte über kleinere Änderung der Grundstückseinteilung sowie der Werkplanung und erläuterte das geplante Gastronomiekonzept. Das Grundstück, auf welchem die Scheune sowie der Event-Bereich vorgesehen sind, wurde an den Evangelischen Gemeinschaftsverband AB e.V. verkauft. Mit dem Käufer wurde eine umfangreiche Kooperationsvereinbarung innerhalb des Areals getroffen. Die zukünftige Nutzung untergliedert sich in die Bereiche Gemeinde- und Begegnungszentrum sowie Gottesdienst- und Eventsaal mit Café-Betrieb.
Antrag der Gemeinderatsfraktion SPD/ULiP zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die Gemeinderatsfraktion SPD/ULiP hat im Juli 2025 einen Antrag zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Pfinztal gestellt. Dieser beinhaltete, die Entschädigung der Gemeinde- und Ortschaftsräte auf die Höhe der Entschädigungssatzung vor der letzten Änderung im Januar 2024 zu kürzen. Demnach würden folgende Beträge gelten:
- Monatlicher Grundbetrag für Gemeinderäte: 100,00 € (derzeit 120,00 €)
- Sitzungsgeld für Gemeinderäte: 50,00 € (derzeit 60,00 €)
- Monatlicher Grundbetrag für Ortschaftsräte: 30,00 € (derzeit 35,00 €)
- Sitzungsgeld für Ortschaftsräte: 40,00 € (derzeit 45,00 €)
Der Gemeinderat hat den Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Antrag der Gemeinderatsfraktion SPD/ULiP zur Festsetzung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C)
Die Gemeinderatsfraktion SPD/ULiP hat im Juli 2025 einen Antrag zur Festsetzung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) gem. § 50a Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG BW) gestellt. Demnach haben Gemeinden die Option, aus städtebaulichen Gründen baureife unbebaute Grundstücke zu bestimmen und für diese Grundstücksgruppe einen erhöhten Hebesatz festzusetzen. Als städtebauliche Gründe kommen beispielsweise die Deckung eines erhöhten Bedarfs an Wohn- und Arbeitsstätten sowie an Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, die Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen oder die Stärkung der Innenentwicklung in Betracht. Zielführen soll dadurch der Wohnraummangel bekämpft werden.
Das Gremium hat den Antrag mehrheitlich abgelehnt.