Bauanträge und Bauanfragen
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau einer Terrassenüberdachung, Stützwänden und einem Pool, sowie zur Errichtung von Stellplätzen in der Merkurstraße im Ortsteil Kleinsteinbach. Für das Grundstück besteht der Bebauungsplan „Kirschenklamm“ mit entsprechenden Änderungen. Da zur Prüfung erforderliche Angaben in den Unterlagen zum Bauantrag fehlten oder unvollständig waren, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zur Erweiterung eines Kindergartens um zwei Gruppen durch Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudeteils in der Straße „Am Stadion“ im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben wäre demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Dieser Beschluss wurde mehrheitlich vom Gremium gefasst.
Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt ging es um einen Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben in der Breitenfeldstraße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans, weshalb das Vorhaben in den sonstigen Punkten nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das Vorhaben wäre deshalb zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält und sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde ein Bauantrag zum Umbau eines vorhandenen Wohnhauses und dem Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube in der Bohrainstraße im Ortsteil Söllingen behandelt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Leutzenheld“ mit entsprechenden Änderungen. Der Bebauungsplan enthält konkrete Festsetzungen zur Errichtung von Dachgauben, die mit der Planung nicht eingehalten werden. Da die notwendigen Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingereicht wurden, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Weiter ging es mit einem Bauantrag für die Nutzungsänderung bzw. den Umbau eines ehemaligen Stallgebäudes zu einer Backstube mit einem Verkaufsraum im Außenbereich im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Das Vorhaben wäre deshalb zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und eine Privilegierung vorliegt. Eine Privilegierung liegt in diesem Fall vor, wenn es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb handelt. Da es sich nach Ansicht der Verwaltung um ein privilegiertes Vorhaben handelt, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Zuletzt wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes im Bereich der ehemaligen Scheune in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen behandelt. Im Rahmen der Bauvoranfrage wurden konkrete Fragen zur Prüfung formuliert. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach § 34 BauGB beurteilt. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich das Vorhaben planungsrechtlich in die Umgebungsbebauung einfügt und empfahl deshalb, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Mehrheitlich fasste das Gremium diesen Beschluss.
Erweiterung Kläranlage Berghausen – Leistung: Austausch Sandklassierer
Zuletzt ging es um die Auftragsvergabe zum Austausch des Sandklassieres im Rahmen der Erweiterung der Kläranlage im Ortsteil Berghausen. Hierfür wurde ein entsprechendes Angebot der Firma Huber Technology eingeholt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, der Firma den entsprechenden Auftrag zu erteilen. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Vorschlag.