Bauanträge und Bauanfragen
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau von zwei Dachgauben und dem Ausbau eines Dachgeschosses in der Lortzingstraße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans, weshalb das Vorhaben in den sonstigen Punkten nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das Vorhaben wäre deshalb zulässig, wenn es die Festsetzungen des Bebauungsplans einhält und sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Weiter ging es mit einem Bauantrag zur Erweiterung eines Balkons in der Veilchenstraße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, weshalb das Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt wird. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt ging es um einen Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Büros in eine Massagepraxis in der Wesebachstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, weshalb das Vorhaben ebenfalls nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Mehrheitlich beschloss das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen.
Nahverkehrsplan KVV 2025 – Anhörung der Städte und Gemeinden
Weiter ging es mit der Stellungnahme zum Nahverkehrsplan 2025 im Rahmen der Anhörung der Gemeinde durch den KVV. Nachdem das Gremium in einer vergangenen Sitzung Anregungen vorgebracht hatte, wurden diese in die Stellungnahme der Verwaltung aufgenommen, welche nun zum Beschluss vorlag. Mehrheitlich folgte das Gremium dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den vorgeschlagenen Anregungen zum Nahverkehrsplan 2025 zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, diese in Form einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung einzubringen.
Entwicklung Gebiet Wöschbacher Straße 111
Im nächsten Tagesordnungspunkt sollte über die zukünftige Entwicklung von drei Grundstücken im Bereich der Wöschbacher Straße 111 im Ortsteil Berghausen als Vorberatung für den Gemeinderat entschieden werden. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, zunächst mit den Stellen der übergeordneten Planung die Möglichkeit zur Entwicklung des Gebietes zu klären.
Bebauungsplan „Güner Wohnen in der Wesebachstraße“ – Planänderung
Zuletzt stand die Planänderung des Bebauungsplans „Grüner Wohnen in der Wesebachstraße“ auf der Tagesordnung. Für den im Jahr 2022 in Kraft getretenen Bebauungsplan wurde eine aktualisierte Planung zur Realisierung des Vorhabens durch den Vorhabenträger vorgelegt. Hierbei ist eine Optimierung der Wohnungsgrößen vorgesehen, wodurch drei zusätzliche Wohnungen innerhalb der unveränderten Gebäudekubatur entstehen würden. Hierfür wurde die Anzahl der Stellplätze entsprechend erhöht. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete deshalb, dem Gemeinderat zu empfehlen, der Planungsänderung zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die nötigen Schritte zur Realisierung des Projekts vorzubereiten (u.a. Änderung Durchführungsvertrag). Mehrheitlich fasste das Gremium diesen Beschluss als Empfehlung für den Gemeinderat.