Was sind Naturschutzgebiete?

Naturschutzgebiete sind gemäß § 21 Naturschutzgesetz Gebiete, in denen im besonderen Maß der Schutz von Natur und Landschaft in der Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  • aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder
  • zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten oder
  • wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit ihrer naturhaften Ausstattung

erforderlich ist.

Eine Übersicht über die Naturschutzgebiete in Baden-Württemberg finden Sie bei der LUBW, also der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Im Falle der Naturschutzgebiete ist für die Unterschutzstellung das Regierungspräsidium Abteilung 5 zuständig.

Regierungspräsidium Karlsruhe
Schlossplatz 1-3
76133 Karlsruhe
Tel: 0721 926-4351

Naturschutzgebiete in Pfinztal

Auf der Gemarkung Pfinztal sind folgende Flächen als Naturschutzgebiete ausgewiesen:

Lehmgrube am Heulenberg, Ortsteil Berghausen

Sekundärbiotop („Vom Menschen erzeugtes Biotop“) mit Feuchtflächen, Steilwänden, Rohbodenflächen, Trocken- und Ruderalstandorten, Hecken und ökologisch wertvollen Waldtraufbereichen; Laichplatz für gefährdete Amphibien, Lebensraum für Reptilien, artenreiche Insektenwelt, Brut- und Nahrungsraum seltener Vogelarten, Forschungsobjekt.

Gewann Zwölf Morgen, Ortsteil Wöschbach

Umfangreich genutztes Streuobstgebiet mit hohem Anteil an alten Bäumen. Artenreiche Wiesen und ökologisch wertvolle Hecken- und Waldrandbereiche.

Die wichtigsten Verhaltensregeln bei einem Aufenthalt im Naturschutzgebiet finden Sie hier:

  • Von einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile sowie zu einer nachhaltigen Störung oder zu einer Beeinträchtigung der wissenschaftlichen Forschung absehen
  • Bodengestalt unverändert lassen
  • Keine fließenden oder stehenden Gewässer schaffen, beseitigen oder verändern
  • Keine Abfälle oder sonstige Gegenstände lagern
  • Keine Plakate, Bild- oder Schrifttafeln aufstellen oder anbringen
  • Respektvoller Umgang mit Pflanzen, Pflanzenteilen und Tieren
  • Vom Einbringen von Pflanzen, Pflanzenteilen und Tieren absehen
  • Puppen, Larven, Eier oder Nester oder sonstige Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten dieser Tiere unberührt lassen
  • Verzicht auf Veranstaltungen, zelten, lagern, das Aufstellen von Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsständen
  • Feuer nur innerhalb von eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen anmachen oder unterhalten
  • Keinen Lärm, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen verursachen
  • Auf den Wegen bleiben
  • Auf das Reiten und freilaufen lassen von Hunden verzichten
  • die Wege lediglich mit Fahrrädern ohne Hilfsmotor oder Krankenfahrstühlen befahren
  • und weitere.

Die konkreten Verhaltensregeln für die einzelnen Naturschutzgebiete finden sich in den jeweiligen Verordnungen.