Energieplan (Freiwillige kommunale Wärmeplanung)

Die Gemeinde Pfinztal erstellt aktuell einen Energieplan mit dem Ziel den Transformationsprozess im Wärme-, Verkehrs- und Stromsektor auf kommunaler Ebene zu steuern und eine klimaneutrale Energieversorgung von Pfinztal bis 2035 zu erreichen.

Der Energieplan Pfinztal entspricht dem Stand eines kommunalen Wärmeplans nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg. Er wird über ein Förderprogramm gefördert. Der Förderzeitraum endet am 31.5.2024. Es wurde ein Zielszenario definiert. Dieses enthält Annahmen zur Sanierungsquote der Bestandsgebäude und eine Stromsteigerungsrate aufgrund des vermehrten Einsatzes von Wärmepumpen und der Elektromobilität. Die Wärmewendestrategie definiert Kriterien zur Maßnahmen Priorisierung und nennt mindestens fünf konkrete Maßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren begonnen werden, um Klimaneutralität in Pfinztal bis 2035 sicherzustellen

Dieses Szenario beruht auf einer Stromerzeugung in Pfinztal ausschließlich durch PV-Dachanlagen. Windenergieanlagen wurden – aufgrund fehlender Potentialflächen im Planungsverfahren „Teilfortschreibung Wind“ des RVMO – nicht berücksichtigt.

Mit dem Beschluss des Gemeinderats zur Untersuchung des Gebiets „Großer Wald“ besteht ein Potential zur Errichtung von bis zu drei Windenergieanlagen.

Die Verwaltung wurde damit beauftragt, den Energieplan als begleitendes Instrument zur Erreichung des im Gemeindeentwicklungsplans „Pfinztal 2035“ definierten Ziels: „Klimaneutrales Pfinztal bis 2035“umzusetzten. Des Weiteren soll der Energieplan künftig in den Verwaltungsprozess der Gemeinde Pfinztal integriert werden. Hinzukommend sollen mindestens fünf der im Energieplan erarbeiteten „priorisierten Maßnahmen“ innerhalb der auf die Veröffentlichung folgenden nächsten fünf Jahre weiter konkretisiert und nach Möglichkeit mit der Umsetzung begonnen werden.

 

Partnerschaften – Bericht über Suche nach Partnerstädten in Frankreich

Auf Antrag der CDU Fraktion wurde das Partnerschaftskomitee beauftragt nach Partnerschaften im benachbarten Frankreich zu suchen. Über den Sachstand wurde in der Sitzung informiert. Bislang lief die Suche ohne Erfolg.

Regionalplanfortschreibung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein

Der Regionalplan des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein (RVMO) befindet sich derzeit in der Fortschreibung. Eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat bereits stattgefunden. In der ersten Stellungnahme der Gemeinde Pfinztal wurde hierzu ein Tausch von Siedlungserweiterungsflächen gegen geeignetere Flächen gefordert.

Bezüglich der zurückgenommenen Flächen folgte der Regionalverband den Ausführungen der Gemeinde aus der Stellungnahme zur ersten Beteiligung.

Bei den hinzugefügten Flächen folgte der Regionalverband nur teilweise den Forderungen der Gemeinde. Für den Bereich „Bruchweg/Heulenberg“ wird eine Siedlungserweiterungsfläche, wie gefordert, aufgenommen. Im Gebiet „Roßweide/Hohwiese“ wird keine Fläche als Siedlungserweiterung aufgenommen. Begründet wird dies vom Regionalverband damit, dass die Fläche im Landschaftsschutzgebiet liegt und die untere Naturschutzbehörde zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage zur Aussicht auf Änderung des Landschaftsschutzgebiets treffen konnte.

Es wurden nun jedoch weitere Flächen als Siedlungserweiterung in den Regionalplanentwurf aufgenommen:

  • „Erweiterung Heilbrunn / Engelfeld“, OT Söllingen
  • „Im Göbel / Ebene“, OT Berghausen
  • „Bereich Hegenberg“, OT Wöschbach

Die Gemeinde Pfinztal hat einen Antrag auf Aufstufung vom Kleinzentrum zu einem Unterzentrum gestellt. In der Abwägung zur Fortschreibung des Regionalplans wird die Aufstufung zu einem Unterzentrum nicht befürwortet. Die Ablehnung zur Aufstufung wurde auch bereits gegenüber der Gemeindeverwaltung kommuniziert. Darüber hinaus hätte auch eine erneute Beantragung der Aufstufung ebenfalls keine Erfolgsaussichten.

Des Weiteren wurde zusätzlich der Antrag gestellt, „Bühl“ als Gewerbegebiet mit aufzunehmen. Die Verwaltung wurde damit beauftragt, den nun ausgewiesenen Siedlungserweiterungsflächen zuzustimmen. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die ablehnende Entscheidung bzgl. der beantragten Aufstufung zum Unterzentrum nicht zu akzeptieren.
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zur Aufnahme „Bühl“ als Gewerbegebiet zu.

 

Kindergartenbedarfsplan 2024/2025

Im laufenden Kindergartenjahr 2023/2024 wurden 849 Plätze in 17 Einrichtungen und
46 Gruppen angeboten. Für unter Dreijährige gab es 13 Krippengruppen, 11 altersgemischte Gruppen und eine Spielgruppe. Hinzu kamen 14 Plätze für Kleinkinder im Pfinzi-Haus sowie 61 Plätze bei 13 selbständigen Tagesmüttern. Die Platzvergabe für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist abgeschlossen. Allen Kindern konnte ein Platzangebot gemacht werden. Den Kindertageseinrichtungen wurden für das laufende Kindergartenjahr vom Sachgebiet Bildung 242 Kinder zugeteilt. Auch künftig wird die Gemeinde Pfinztal weitere institutionelle Betreuungsplätze schaffen, um weiterhin genügend Plätze anbieten zu können. Aktuell steht die Erweiterung der Tagesstätte „St. Antonius“ auf der Agenda. Dort sollen voraussichtlich bis September 2025 rund 40 zusätzliche Plätze für über Dreijährige entstehen. Zusätzliche 20 VÖ-Plätze bietet die geplante Erweiterung des Waldkindergartens. Im Laufe des Kindergartenjahres 2026/2027 können zwei zusätzliche Gruppen für unter Dreijährige durch den Ausbau der kommunalen Kinderkrippe „Rasselzwerge“ geschaffen werden. Der Neubau des Kindergartens Louise-Scheppler wird – voraussichtlich ebenfalls im Kindergartenjahr 2026/2027 – weitere 20 Krippenplätze bringen.

Sobald diese Vorhaben umgesetzt sind, stehen in Pfinztal 1.032 Betreuungsplätze zur Verfügung, die sich in 75 Tagespflegeplätze, 180 Krippenplätze, 203 AM-Plätze und 574 Plätze für über Dreijährige aufteilen.

Der Gemeinderat stimmte dem Kindergartenbedarfsplan 2024/25 zu.

 

Änderung der geplanten Oberflächenbefestigung im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/Reetzstraße am BÜ Söllingen aufgrund Sicherheitsaspekte bzgl. Radverkehr

Die aktuelle Straßenbauplanung am BÜ Söllingen mit Stand Juni 2023, sah in ihrer Oberflächenbefestigung für alle Straßenflächen als Einbaumaterial Asphalt vor. Hierdurch ähnelte der Anschlussbereich des Streckenabschnitts – aus der Unterführung kommend – an der Brücke Bahnhofstraße einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrtsstraße, an dem die Reetzstraße im Innenbogen und die Straße „Am Wässemle“ am Außenbogen angebunden wurde. Die Radwegeführung sollten aus der Unterführung kommend im Innenbogen noch auf der Fahrbahn und direkt im Anschluss auf den Gehweg auf die Brücke Richtung B10 geführt werden. Um die hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit für querende Radfahrer sowie Fußgänger nicht ideale Kreuzungssituation optisch aufzulösen, sollte eine Pflasterbauweise in Teilen der Straßenoberfläche Abhilfe schaffen.

Durch die optische Trennung bzw. Aufhebung der Einmündungsbereiche in die anbindenden Straßen, sollten etwaige Einbiegevorgänge – vor allem von nicht Ortsansässigen – reduziert werden. Gleichzeitig wurde die Charakteristik der jeweiligen Straßen hervorgehoben und eine klarere Struktur geschaffen. Die Radwegeführung entlang Einmündung Reetzstraße sollte aus Sicherheitsaspekten in diesem Zuge nach dem Neuen Erlass des Verkehrsministeriums im Dezember „Fahrradschutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn“ und „Fahrradpiktogrammketten“ ganz vom Gehweg entkoppelt geführt werden. Die Mehrkosten für eine geänderte Ausführung würden sich auf 80.000 € belaufen. Diese Summe wäre im Haushalt gedeckt. Es wird dennoch versucht, die entstehenden Mehrkosten über einen Nachtrag in den aktuellen Zuschussantrag aufnehmen zu lassen, sodass sich diese um 50 % auf 40.000 € reduzieren würden.

Der Gemeinderat stimmte zu, dass die Planungsanpassung in der Verkehrsführung und der Änderung des Oberflächenmateriales in Teilbereichen für 80.000 € Mehrkosten entstehen. Zudem wurde die Verwaltung damit auftragt, die Anpassungen in die aktuell genehmigten Ausführungsplanungen einarbeiten zu lassen.

 

Antrag der SPD – Fraktion – Anlegung gärtnergepflegter Grabfelder

Im März hatte die SPD-Fraktion den beigefügten Antrag eingereicht.

Die Verwaltung beabsichtigte weiterhin die Überplanung aller Friedhöfe durch externe Berater. Gelder hierzu sind im Haushalt vorgesehen. Geplant war mit diesem Sachverhalt nach Genehmigung des Haushaltes und der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderates in den Rat zu kommen.

Die Verwaltung schlug vor, Plätze für die Anlage der gärtnergepflegten Grabfelder – unter Berücksichtigung geltender Beschlüsse der Gremien – mit der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner e.G. bzw. deren Mitgliedsfirmen zu suchen und in Verhandlungen zu treten.

Die Bestattung am Baum in Kleinsteinbach kann aufgrund der geplanten Beseitigung des Bahnüberganges nicht am vom Ortschaftsrat vorgesehenen Ort eingerichtet werden, da die derzeitigen Planungen einen Zugang zum Friedhof an dieser Stelle vorsehen.

Der Gemeinderat lehnte den Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung Gärtnergepflegter Grabfelder in Kleinsteinbach, Berghausen und Wöschbach ebenso wie die Einrichtung der Bestattung am Baum ab.

 

Neubau Hochbehälter II NZ Söllingen – Rohrinstallation, Metallbauarbeiten und Elektrotechnik

In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.07.2022 wurde die Vergabe für den Neubau des Hochbehälters II Niederzone Söllingen beschlossen.
Die Bauarbeiten laufen und die Rohbauarbeiten wurden größtenteils abgeschlossen.

Für dieses Projekt wurden Ausschreibungen durchgeführt.

Der Gemeinderat hat der Auftragsvergabe für die Rohrinstallationen an die Firma Sülzle-Kopf aus Sulz am Neckar mit einer Angebotssumme von 115.600,16 € vergeben.

Die Auftragsvergabe für die Metallbauarbeiten erhielt die Firma Bleiholder aus Pforzheim mit einer Angebotssumme von 71.041,22€.

Des Weiteren wurde der Auftragsvergabe für die Elektrotechnik an die Firma Protech aus Karlsruhe mit einer Angebotssumme von 132.779,87€ zugestimmt.

 

Zeitvertrag – Wasserversorgungsarbeiten mit ständiger Rufbereitschaft

Der Gemeinderat stimmt zu, den Auftrag für die Wasserversorgungsarbeiten an die Firma Artur Weiler in Höhe von 300.000€ zu erteilen.

 

Zweckverband Bocksbachtal zur Stärkung des Hochwasserschutzes – Bericht zum Antrag der CDU-Fraktion

Die Verwaltung wurde auf Antrag der CDU letztes Jahr damit beauftragt die Bereitschaft der Bocksbachanliegergemeinde zum Zusammenschluss und zur Gründung eines Zweckverbandes zu erfragen. Alle Kommunen haben dies abgelehnt, standen jedoch für Gespräche zur Verbesserung des Hochwasserschutzes gerne zur Verfügung.

Die Verwaltung informierte den Gemeinderat, dass das Thema Starkregenrisikomanagement weiterhin behandelt wird und dass alle Informationen auf der Gemeindehomepage zu finden sind.