Bauanträge und Bauanfragen

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses in zweiter Reihe und der Erweiterung des bestehenden Wohnhauses in der Karlsruher Straße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium beschloss mehrheitlich, diesem Vorschlag nicht zu folgen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen.

Weiter ging es mit einem Antrag auf Nutzungsänderung in der Kiefernstraße im Ortsteil Berghausen. Durch die Nutzungsänderung sollen zwei separate Wohneinheiten in einem bestehenden Gebäude entstehen. Für das Grundstück besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „Alter Friedhof“. Um einen separaten Zugang zum Obergeschoss zu erhalten, ist eine Stahltreppe geplant. Diese liegt außerhalb des durch den Bebauungsplan festgesetzten Baufensters. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der Befreiung zuzustimmen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt wurde eine Bauvoranfrage für den Bau von zwei Dachgauben auf einem bestehenden Wohnhaus in der Rappenbergstraße im Ortsteil Berghausen behandelt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Bebauungsplan „Sparrenberg“, OT Söllingen

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Gemeinderat vorberaten. Dem Gremium wurde an diesem Abend ein Vorentwurf mit dem für den Bebauungsplan vorgesehenen Bereich vorgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die in Zukunft geplanten Neubauten (Hort und Kindergarten) in diesem Bereich geschaffen werden. Das Gremium beschloss einstimmig als Empfehlung für den Gemeinderat, für den im Vorentwurf vorgestellten Bereich den Bebauungsplan „Sparrenberg“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen.

Spielplatzentwicklungskonzept

Weiter ging es mit der Vorstellung der Vorplanung für die Aufwertung von zwei Spielplätzen im Rahmen des Spielplatzentwicklungskonzepts. Vorgestellt wurden die Maßnahmenpakete für den Spielplatz „Alter Friedhof“ im Ortsteil Berghausen und den Spielplatz „Am Teich“ im Ortsteil Wöschbach. Die Verwaltung empfahl, der weiteren Ausarbeitung der Planung und deren Umsetzung zuzustimmen. Das Gremium fasste diesen Beschluss mehrheitlich für den Spielplatz „Alter Friedhof“ und einstimmig für den Spielplatz „Am Teich“.

Energieplan (Freiwillige kommunale Wärmeplanung)

Zuletzt wurden dem Gremium die vorläufigen Ergebnisse der im Rahmen des Energieplans erstellten Bestands- und Potenzialanalyse sowie die Ziele und die definierten Maßnahmen der Wärmewendestrategie vorgestellt. Die Vorstellung diente der Vorberatung zur Beschlussfassung im Gremium des Gemeinderates. Ziel des Energieplans ist, eine klimaneutrale Energieversorgung von Pfinztal bis 2035 sicherzustellen. Dem Gremium wurde empfohlen, den Energieplan als begleitendes Instrument zur Erreichung der Ziele des Gemeindeentwicklungskonzeptes zu beschließen und diesen künftig in den Verwaltungsprozess der Gemeinde zu integrieren. Weiter lautete der Beschlussvorschlag der
Verwaltung, mindestens fünf der erarbeiteten Maßnahmen in den nächsten fünf Jahren weiter zu konkretisieren und mit deren Umsetzung zu beginnen. Das Gremium fasste diese Beschlüsse einstimmig als Empfehlung für den Gemeinderat.