Im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzept 2035 „Pfinztal macht mobil“ und der StVO wurden in einem ersten Schritt die Verkehrsteilnehmer im Februar auf das bestehende Gehwegparkverbot hingewiesen.

Seit März 2024 wird das unzulässige Parken auf Gehwegen geahndet.

Daraufhin auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge, insbesondere im Bereich der B10, führten in den letzten Tagen zu erheblichen Behinderungen und Staus.  Außerdem waren gefährliche Situationen für Fußgänger durch den ausweichenden Verkehr festzustellen.

Aufgrund der Dringlichkeit hat sich die Gemeindeverwaltung am 07.03.24 mit der Verkehrsbehörde des Landratsamts und der Polizei über weiterführende Maßnahmen zur Regelung des ruhenden Verkehrs beraten.

Die Verkehrsbehörde und die Polizei fordern eine zusätzliche Parkregelung. Es wurden beidseitige Parkverbote entlang der B10 (Karlsruher Straße zwischen Ortseingang von Grötzingen kommend/Tankstelle Esso und Abzweig B293 „Laub“) angeordnet.

Im Bereich zwischen der Kaltenbergstraße und dem Martinshaus in Fahrtrichtung Grötzingen (zwischen den Anwesen 43 und 49) soll das Parken auf den breiten Gehwegen zugelassen werden. Im Laufe der nächsten Woche werden diese Parkmöglichkeiten mittels einer Markierung gekennzeichnet.

Wie bereits angekündigt werden in Berghausen im Bereich der Karlsruher Straße, zwischen der Friedhofstraße und der Wilhelmstraße (ganztägig) und in Söllingen in der Hauptstraße, zwischen Bäckerei Stucky und der Hauptstraße 62b in kürze weitere Halteverbotszeichen angebracht.

In Söllingen wird das Halteverbot auf die Zeit von Montag bis Freitag von 6:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Die Verkehrssituation wird in den nächsten Tagen weiter beobachtet.

In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung der Verkehrssituation werden eventuell weitere notwendige Maßnahmen mit den Behörden abgestimmt.

Wir werden aktuell über weitere Maßnahmen informieren.