Bauanträge und Bauanfragen

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und die Errichtung eines Carports in der Hagwaldstraße im Ortsteil Kleinsteinbach. Das Grundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans „Am Ellenbogen – südlicher Teil“ mit der entsprechenden ersten Änderung. Da das Vorhaben das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster sowie Grundflächenzahl überschreiten würde, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu versagen und den Befreiungen nicht zuzustimmen. Mehrheitlich lehnte das Gremium diesen Vorschlag ab und fasste mehrheitlichen den Beschluss, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und den Befreiungen zur Überschreitung des Baufensters und der Grundflächenzahl zuzustimmen.

Weiter ging es mit einem Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und einem Laden sowie einem Wohnhaus mit neun Wohneinheiten in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen. Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach den Maßgaben des § 34 BauGB beurteilt. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Mehrheitlich lehnte das Gremium diesen Vorschlag ab und versagte somit das gemeindliche Einvernehmen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söllinger Straße 52“, OT Kleinsteinbach

Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt wurde über das Bebauungsplanverfahren „Söllinger Straße 52“ – dem betreuten Wohnen in Kleinsteinbach – beraten. Im Bebauungsplanverfahren wurde bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. In dieser Sitzung wurde das Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen untereinander und gegeneinander vorgestellt. Das Gremium beschloss mehrheitlich, als Empfehlung für den Gemeinderat, der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung zu beschließen. Der nächste Verfahrensschritt wäre nun der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Schnellermühle“, OT Berghausen

Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um das Bebauungsplanverfahren „Schnellermühle“ im Ortsteil Berghausen. Auch in diesem Verfahren wurde bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. In dieser Sitzung wurde nun das Ergebnis dieses Beteiligungsschrittes behandelt sowie die hierzu vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen untereinander und gegeneinander vorgestellt. Das Gremium beschloss mehrheitlich, als Empfehlung für den Gemeinderat, der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zuzustimmen und den Satzungsbeschluss herbeizuführen. Auch hier wäre nächster Verfahrensschritt der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.