Bauanträge und Bauanfragen

Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit Gaststätte im Außenbereich des Ortsteils Söllingen. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, wird das Vorhaben nach § 35 BauGB beurteilt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, da es sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt. Das Gremium folgte diesem Vorschlag einstimmig.

Weiter ging es mit einem Antrag zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und der Sanierung des Bestandsgebäudes in der Straße „Im Saalbrett” im Ortsteil Wöschbach. Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs eines einfachen Bebauungsplans. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium einstimmig. Weiter ist im Bebauungsplan eine Anzahl der Vollgeschosse sowie eine Bauflucht festgesetzt. Beide Festsetzungen werden mit dem Vorhaben überschritten. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurden bereits Befreiungen für diese Überschreitungen erteilt. Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes empfahl die Verwaltung, diesen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag einstimmig. Weiter setzt der Bebauungsplan die Art und die Höhe von Einfriedungen zur Straße hin fest. Da das Vorhaben diese Festsetzungen überschreitet und keine Vergleichsfälle bekannt sind, empfahl die Verwaltung dieser Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht zuzustimmen. Dieser Beschluss wurde vom Gremium mehrheitlich gefasst.

Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt wurde der Umbau und die Erweiterung einer Wohnung im Wohn- und Betriebsgebäude in der Wesostraße im Ortsteil Wöschbach behandelt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Anschließend lag ein Bauantrag zum Wohnungsumbau mit neuem Dach und einem Balkonanbau in der Mozartstraße im Ortsteil Söllingen zur Beratung und Beschlussfassung vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Dieser setzt für das Grundstück eine Baulinie fest, die mit dem Vorhaben überschritten werden würde. Da bereits Überschreitungen der Baulinie im selben Baugebiet vorhanden sind, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen und der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baulinie nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.

Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Stellplätzen in der Wesebachstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und das Vorhaben wird deshalb nach § 34 BauGB beurteilt. Die Verwaltung empfahl dem Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium beschloss mehrheitlich, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

Zuletzt wurde über eine Bauvoranfrage in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen beraten.  Die Bauvoranfrage beinhaltete drei verschiedene Varianten der Bebauung für den hinteren Bereich des Grundstücks. Die drei Varianten beinhalteten den Ausbau und eine Aufstockung des Bestandsgebäudes, den Abbruch und den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit beidseitiger Grenzbebauung sowie den Abbruch und den Neubau mit einseitiger Grenzbebauung. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Für alle drei Varianten empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium fasste mehrheitlich die Beschlüsse, der Variante 1 und 3 zuzustimmen. Für Variante 2 wurde das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich versagt.