Bauanträge und Bauanfragen
Im ersten Tagesordnungspunkt an diesem Abend ging es um einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Lager in der Dahlienstraße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Weiter ging es mit einem Antrag auf Befreiung für die Errichtung einer Packstation in der Wesostraße im Ortsteil Wöschbach. Für das Grundstück besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „Im Täle“. Die Aufstellung der Packstation ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Die Verwaltung empfahl, der Befreiung zuzustimmen, da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits weitere Überschreitungen der Baugrenzen vorliegen. Diesem Vorschlag folgte das Gremium mehrheitlich.
Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt wurde die Erweiterung eines Wohnhauses in der Söllinger Straße im Ortsteil Kleinsteinbach behandelt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.
Anschließend lag ein Bauantrag zum Umbau einer bestehenden Garage/Scheune zu einem Einfamilienhaus und die Errichtung von Dachgauben in der Hauptstraße im Ortsteil Söllingen zur Beratung und Beschlussfassung vor. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Vorschlag.
Weiter ging es mit einem Antrag über die Umnutzung einer Produktionshalle zu einem Zustellstützpunkt der Deutschen Post in der Reetzstraße im Ortsteil Söllingen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hochwiesen I“. Da das Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht unproblematisch ist, empfahl die Verwaltung, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Dieser Beschluss wurde vom Gremium einstimmig gefasst.
Zuletzt wurde über eine Bauvoranfrage zu einer Grundstücksteilung und dem Neubau eines Wohnhauses in der Schützenstraße im Ortsteil Wöschbach beraten. Das Vorhaben spricht gegen die Festsetzungen des auf dem Grundstück bestehenden Bebauungsplans „Im Ziegler“. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Das Gremium folge diesem einstimmig.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Mehrfamilienhäuser Horster Graben“, OT Wöschbach
Im letzten Tagesordnungspunkt wurde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für den Gemeinderat vorberaten. Dem Gremium wurde an diesem Abend der Entwurf des Bebauungsplanes vorgestellt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken geschaffen werden. Hierfür war die Aufhebung des bereits bestehenden Verfahrens notwendig. Das Gremium beschloss mehrheitlich als Empfehlung für den Gemeinderat, diesen vorherigen Aufstellungsbeschluss aufzuheben und den neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Weiter wurde auch die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB als Empfehlung für den Gemeinderat beschlossen.