Änderung Bebauungsplan „Obere Au“, OT Berghausen

Im ersten Tagesordnungspunkt wurde über die Änderung des Bebauungsplans „Obere Au“ beraten. Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Badischen Landesvereins für Innere Mission geschaffen werden. Die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB wurden bereits durchgeführt. Das Ergebnis dieser beiden Beteiligungen wurden vorgestellt. Nächster Verfahrensschritt wäre nun der Satzungsbeschluss. Dieser sollte in dieser Sitzung als Empfehlung für den Gemeinderat vorberaten werden. Das Gremium beschloss einstimmig, als Empfehlung für den Gemeinderat, den Satzungsbeschluss, unter Einbezug von Punkten zu Dachbegrünung und Insektenschutz, zu fassen.

Bauanträge und Bauanfragen

Weiter ging es mit einem Bauantrag über die Umnutzung und den Umbau eines bestehenden Nebengebäudes zu Wohnzwecken in der Jöhlinger Straße im Ortsteil Berghausen. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich. Ein Vorhaben wäre zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium einstimmig.

Anschließend wurde über die Erweiterung der Kläranlage in der Gewerbestraße im Ortsteil Berghausen beraten. Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB sind solche Vorhaben im Außenbereich privilegiert, die der öffentlichen Wasser- und Abwasserversorgung dienen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Das Gremium folgte diesem einstimmig.

Im darauffolgenden Tagesordnungspunkt lag ein Bauantrag zur energetischen Sanierung eines Hauses und dessen Erweiterung auf fünf Wohneinheiten in der Oberlinstraße im Ortsteil Berghausen zur Beratung und Beschlussfassung vor. Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt, wird die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB beurteilt. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Mehrheitlich folgte das Gremium diesem Beschlussvorschlag.

Weiter ging es mit einem Antrag auf Befreiung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Finkenstraße im Ortsteil Berghausen. Die Bauherrschaft plant die Aufstellung einer Wärmepumpe auf dem Dach des Gebäudes. Für das Grundstück besteht der rechtskräftige Bebauungsplan „Finkenstraße“. Die Wärmepumpe überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Gebäudehöhe. Die Verwaltung empfahl, der Befreiung hinsichtlich der Wärmepumpe zuzustimmen. Diesem folgte das Gremium einstimmig.

Anschließend wurde über den Umbau eines vorhandenen Wohnhauses in der Austraße im Ortsteil Söllingen beraten. Für das Grundstück besteht ein Straßenfluchten- und Aufbauplan. Ergänzend wird das Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt. Die Verwaltung empfahl dem Gremium, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Diesem folgte das Gremium mehrheitlich.

Zuletzt wurde über eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses in der Karlsruher Straße im Ortsteil Berghausen beraten. Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Die Verwaltung empfahl, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Einstimmig folgte das Gremium diesem Vorschlag.

European Energy Award (EAA)

Im letzten Tagesordnungspunkt wurde das klimapolitische Arbeitsprogramm im Rahmen des European Energy Awards vorgestellt. Auf Grundlage einer systematischen Ist-Analyse wurde der Stand der energie- und klimapolitischen Arbeiten in Pfinztal bewertet. Folgende sechs Handlungsfelder haben sich durch die Analyse ergeben: Entwicklungsplanung und Raumordnung, Kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, Interne Organisation, Kommunikation und Kooperation. Diese wurden in einem Arbeitsprogramm festgeschrieben, das die Grundlage für die weiteren Arbeiten bis zum Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards bildet. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautete, das für den Zeitraum 2023 bis 2028 ausgearbeitete Arbeitsprogramm für den EAA-Prozess zu beschließen. Das Gremium folgte diesem Vorschlag einstimmig.