Zum Thema Verkehrssicherheit gehört auch das Schneiden der Hecken und Sträucher an Feldwegen

Bei vielen Feld- und Gewannwegen in Pfinztal wachsen die Sträucher und Hecken der angrenzenden Privatgrundstücke auf die gemeinschaftlich genutzten Wege. Durch das Hineinragen der Sträucher und Hecken können viele Wege nicht mehr befahren oder von der Gemeinde gepflegt werden.

Um weiterhin die Feld- und Gewannwege in Pfinztal befahren zu können, möchten wir die privaten Anlieger daran erinnern, dass sie selbst für den Rückschnitt sorgen müssen. Durch regelmäßig geschnittene Hecken sind die Grundstücke nicht nur für die Anlieger selbst, sondern auch für die Feuerwehr und Krankenwagen bei Unfällen erreichbar. An die im § 823 BGB beschriebene Schadensersatzpflicht der Grundstückseigentümer wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.

Wir bitten alle Besitzer von Grundstücken im Außenbereich um ihr Mitwirken!

Bitte schneiden Sie Ihre Hecken an Feld- und Gewannwegen innerhalb der nächsten 4 Wochen.

Nach dem Naturschutzrecht ist der Hecken- und Gehölzschnitt grundsätzlich im Zeitraum 01.10. – 28.02. zulässig. Da aber aufgrund der Vernachlässigung der o.g. Rückschnitte viele Wege nahezu unbefahrbar geworden sind, wird die Gemeinde Pfinztal nach diesen vier Wochen in ausgewählten Bereichen zugewachsene Wege schneiden, um ein Mindestmaß an Befahrbarkeit der Wege zu gewährleisten. Hierfür werden von der Gemeinde viel Zeit und Kosten aufgewendet. Es wird daher auch geprüft, inwieweit solche Ersatzvornahmen den Anliegern in Rechnung gestellt werden.

Ein abschließender Hinweis:

Hecken und Feldgehölze sind voller Leben…

Mit regelmäßig geschnittene Hecken leistet jeder Anlieger zusätzlich zur Verkehrssicherheit auch etwas Gutes für die hiesige Vogelwelt. Dichte Hecken, die durch regelmäßige Pflegeschnitte entstehen, sind für in Hecken brütende Vogelarten ganz besonders interessant.