Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Söllinger Straße 52“ in Kleinsteinbach – Seniorenwohnanlage
Bereits in der Gemeinderatssitzung im Juni 2022 wurde das gemeinsame Projekt der Diakoniestation Pfinztal, dem Architekturbüro Elsässer und der VR Bank Enz plus eG zur Errichtung einer Seniorenwohnanlage in der Söllinger Straße in Kleinsteinbach vorgestellt. Der Gemeinderat hatte damals der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zugestimmt. Der nächste Verfahrensschritt ist nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Diesem Vorgehen hat das Gremium einstimmig zugestimmt.
Gehweg- und Radwegausbau inkl. Kreiselplanung an der Kreuzung Reetzstraße / Nordumgehung in Söllingen
Durch das von der Gemeindeverwaltung beauftragte Ingenieurbüro wurde eine Entwurfsplanung zur Errichtung eines Kreisels an der Kreuzung Reetzstraße / Nordumgehung in Söllingen gefertigt. Aus Haushaltsgründen sowie der baustellenbedingten Verkehrsführung am Bahnübergang in Söllingen wäre eine Umsetzung ab 2025 möglich. Die Gesamtkosten werden auf 1.180.639,00 € geschätzt. Die Gehwegverbreiterung und Radwegmarkierung in der Reetzstraße sollen bis auf weiteres zurückgestellt werden.
Der Gemeinderat hat die Beauftragung des Ingenieurbüros mit der verkehrsrechtlichen Überprüfung und der weiteren Planung mehrheitlich beschlossen.
Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) sowie der Abwassersatzung (AbwS)
Die Gemeindeverwaltung hat die Verbrauchsgebühr für das Wasser als auch die Abwassergebühr für das Jahr 2023 neu kalkuliert. Die kostendeckenden Berechnungen ergaben eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr Wasser um 0,20 € auf 2,80 € pro Kubikmeter. Das Kalkulationsergebnis der Abwasserbeseitigung ergab eine Gebührenanhebung um 0,06 € / m² auf 0,48 € / m² für die zentrale Abwasserbeseitigung sowie eine Anhebung um 0,09 € / m² auf 2,09 € / m² für die dezentrale Abwasserbeseitigung.
Der Gemeinderat hat den Erhöhungen sowie den entsprechenden Änderungen der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung einstimmig zugestimmt.
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Über die Änderung der Hebesatzsatzung wurde in der Sitzung des Gemeinderats beraten. Die Gemeindeverwaltung schlägt eine Erhöhung der Grundsteuer A und B um jeweils 50 % auf 390 % vor. Diese Erhöhung wurde durch das Gremium mehrheitlich beschlossen. Eine Anpassung bzw. Erhöhung der Gewerbesteuer wird durch die Verwaltung nicht vorgeschlagen. Der Hebesatz soll wie auch im Jahr 2022 bei 345 % belassen werden.
Umsatzsteuerreform § 2b UstG – Umsatzsteueranpassungsgesetz
Durch die bevorstehende Umsatzsteuerreform wird ab dem 01.01.2023 die öffentliche Hand und somit auch die Gemeinde Pfinztal für bestimmte Einnahmen umsatzsteuerpflichtig. Dies erfordert eine Änderung aller Satzungen mit steuerbaren Einnahmetatbeständen. Mittels einer Umsatzsteueranpassungssatzung soll in allen betroffenen Satzungen ein entsprechender Paragraph mit Hinweis auf die Besteuerung der Einnahmen hinzugefügt werden. Ebenfalls angepasst werden müssen privatrechtliche Entgeltregelungen, die Hallenbenutzungsordnung, die Benutzungs- und Gebührenordnungen für das Bürgerhaus und den Selmnitzsaal, die Entgelte für die Tiefgaragenstellplätze Europaplatz sowie Mieteinnahmen der Wohnwagenstellplätze Festplatz Wöschbach. Der Gemeinderat stimmte allen Änderungen einstimmig zu.
Förderung von Kultur- und Sportvereinen
Zur Förderung und zum Erhalt der Vereinslandschaft in Pfinztal zahlt die Gemeinde einen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 76.794,61 € an die ortsansässigen Vereine für das Jahr 2022 aus. Darin enthalten sind Grundbeträge für 77 Vereine, Jugendzuwendungen für 40 Vereine sowie Zuschüsse für Investitionsanwendungen für 42 Vereine. Das Gremium beschloss die Förderung für Kultur- und Sportvereine einstimmig.