AVG Pressemitteilung vom 2. November 2022
ver.di ruft zu Warnstreik auf: Mehrere AVG-Bahnmeistereien und Werkstätten am 3. November betroffen – AVG-Geschäftsleitung: „Fahrgäste müssen mit keinen größeren Auswirkungen auf Betriebsablauf rechnen“
Die Gewerkschaft ver.di hat kurzfristig für den morgigen Donnerstag, 3. November, die Beschäftigten bei der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) im Bereich der Wagenreinigung sowie in Teilen der Werkstätten und Bahnmeistereien zum Warnstreik aufgerufen. Laut dem Streikaufruf sollen die Beschäftigten zwischen 0.01 Uhr und 23.59 Uhr in den genannten Bereichen die Arbeit niederlegen. Hierzu zählen unter anderem die Bahnmeisterei Forbach, die Bahnmeisterei Menzingen, die Werkstatt sowie die Wagenreinigung in Ettlingen sowie die Wagenreinigung nahe des Karlsruher Albtalbahnhofs und der Bereich der Haltestellenservice-Gruppe.
Stephanie Schulze, Leiterin des Unternehmensbereichs Personal und Recht sowie Mitglied der AVGGeschäftsleitung, erläutert zu dem angekündigten Warnstreik: „Täglich sind Zehntausende von Fahrgästen mit unseren AVG-Stadtbahnlinien in der Region unterwegs. Unseren Kunden möchte ich an dieser Stelle mitteilen, dass dieser Warnstreik nach unserer Einschätzung nur sehr geringfügige Einschränkungen nach sich ziehen wird. Wir werden unser Betriebsangebot auch trotz der Streikmaßnahmen am 3. November fast im vollem Umfang gewährleisten können.“
Die AVG-Geschäftsleitung zeigt sich laut Stephanie Schulze „sehr überrascht von der Entscheidung der Gewerkschaft, trotz des konstruktiven Verhandlungsverlaufs der vergangenen Woche nun die Situation durch einen eintägigen Warnstreik unnötig zu eskalieren.“ Am 25. Oktober hat man die Eckpunkte eines verbesserten Angebots erläutert und aufgrund der hohen finanziellen Forderungen noch um ein paar Tage Geduld gebeten, um hier Berechnungen anstellen zu können.
Worum geht es inhaltlich bei den aktuellen Verhandlungen?
Vertreter der Gewerkschaft ver.di waren am Dienstag, 11. Oktober, bei der AVG zu Tarifverhandlungen für den AVG-Zusatztarifvertrag zum ETV zu Gast. Hier ging es um Wegezeiten. Entgeltsteigerungen sind für 2023 bereits vereinbart worden. Ver.di hat für die Erhöhung von Entgelten kein Streikrecht. Hier gibt es eine Friedenspflicht bis zum 31. Oktober 2023. Aufgrund der hohen Inflation war die AVG bereit, hier noch einmal über Entgeltsteigerungen für die Mitarbeitenden zu verhandeln, bat aber gleichzeitig darum, die Forderungen nach Erhöhung der Weihnachtszuwendungen für ca. 50 Prozent der Beschäftigten ruhen zu lassen.
Dafür gäbe es denn Entgeltsteigerungen für alle ETV-Beschäftigten. Im Zuge dieser Verhandlungen hatte die AVG der Gewerkschaftsdelegation bereits ein erstes Angebot unterbreitet, das von ver.di damals aber als vermeintlich unzureichend abgelehnt wurde. Dieses Angebot der AVG beinhaltete neben den bereits vereinbarten Steigerungen von 1,8 Prozent zum 01.03.2023 noch die anstehenden Tarifergebnisse des zu verhandelnden ETV Bund komplett zu übernehmen.
ver.di hatte sich damals aber laut Stephanie Schulze dafür entschieden, den Verhandlungstisch frühzeitig zu verlassen. Nach der Aufforderung der AVG an den Verhandlungstisch zurückzukehren, wurde ein Termin in kleinerer Runde vereinbart. „Am 25. Oktober haben wir mit ver.di vereinbart, noch ein verbessertes Angebot vorzulegen. Wir haben am Montag, 31. Oktober, ein mögliches Angebot in der Geschäftsleitung erörtert und werden noch heute mit Terminvorschlägen auf ver.di zugehen“, sagt Stephanie Schulze.
Welche Folgen hat der eintägige Warnstreik auf die Arbeit in den Bahnmeistereien und Werkstätten?
Der eintägige Warnstreik in den zuvor genannten Bereichen hat nur sehr geringfügige Auswirkungen auf den Betriebsablauf der AVG. Unter anderem kann es dadurch, dass auch die Wagenreinigung bestreikt wird, dazu kommen, dass am morgigen Donnerstag verschmutzte Bahnen auf mehreren Streckenästen der AVG im Einsatz sind. Mit Ausfällen im Betriebsangebot, die im direkten Zusammenhang mit den Warnstreiks stehen, wird jedoch nicht gerechnet.