Information zum neuen Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg (LGastG)
Seit Anfang dieses Jahres gilt in Baden-Württemberg ein neues Gaststättengesetz. Mit der Neuerung ergeht ein Wechsel im Antragsverfahren für vorübergehende Gaststättengewerbe. Das gewerbsmäßige Anbieten von Speisen und Getränken für jedermann
















