Aus der Arbeit des Gemeinderats – „Kurz und Bündig“ aus der Sitzung vom 24.02.2026
Vorstellung des Biotopverbundkonzepts Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung aus § 22 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg, wonach Kommunen zur Förderung der biologischen Vielfalt einen Biotopverbundplan erstellen müssen. Ziel ist es, ein funktional




