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Bundestagswahl 2025

Am 9. Juni 2024 finden in Pfinztal die Europa- und Kommunalwahlen statt. In allen Ortsteilen werden die Kreis- und Gemeinderäte gewählt, in Wöschbach zusätzlich noch ein Ortschaftsrat.

Allgemeine Infos zur Wahl finden Sie

zur Europawahl:

https://elections.europa.eu/de/
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html

zur Kommunalwahl:

https://www.kommunalwahl-bw.de/
https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Politik/Wahlen/

Alle Informationen zur Wahl in Pfinztal finden Sie auf dieser Seite.

Die Wahlergebnisse 2024 der Gemeinde Pfinztal finden Sie unter den nachstehenden Links:

Europawahl 09.06.2024

Kreistagswahl 09.06.2024

Gemeinderatswahl 09.06.2024

Ortschaftsratswahl Wöschbach 09.06.2024

14.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 (PDF)

21.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, der Wahl des Kreistags am 09.06.2024 (PDF)

07.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats, des Kreistags sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 09.06.2024 (PDF)

02.05.2024
Bekanntmachung Wahlvorschläge Gemeinderatswahl und des Ortschaftsrats Wöschbach  (PDF)
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 16.04.2024.

16.04.2024
Bekanntmachung Wahlvorschläge Gemeinderatswahl und des Ortschaftsrats Wöschbach  (PDF)

21.02.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024 (PDF)

Wahlscheinantrag (Briefwahl beantragen)

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen können nur bis Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Pfinztal im Bürgerbüro persönlich beantragt und ausgegeben werden.
Telefonische Informationen zur Beantragung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen erhalten Sie bei der Behördenrufnummer 115, dem Servicecenter der Behörden im Stadt- und Landkreis Karlsruhe. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass je näher der Wahltermin 09.06.24 rückt, eine termingerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet werden kann. Wir empfehlen Ihnen daher eine persönliche Abholung im Bürgerbüro zu den bekannten Öffnungszeiten. Die Rückgabe der Unterlagen kann nur noch über den Briefkasten des Rathauses (nicht über die Briefkästen der deutschen Post) erfolgen.

Versichern Wahlberechtigte glaubhaft, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihnen noch am Samstag, 8. Juni 2024 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus Söllingen ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch am Sonntag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, im Rathaus (Hauptstraße 70, 76327 Pfinztal-Söllingen) beantragt werden. 

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18.00 Uhr (Ende der Abstimmungszeit), im Rathaus eingegangen sein.

Bitte beachten Sie:

Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten roten und gelben Wahlbriefe werden bis zum Freitag, 7. Juni 2024, vor dem Wahlsonntag im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und von der Deutschen Post im Bundesgebiet befördert und rechtzeitig am Wahlsonntag den zuständigen Wahlbehörden ausgehändigt.

Am Wahlsonntag selbst noch aufkommende Wahlbriefe verbleiben im Briefstrom und werden mit den übrigen Sendungen bearbeitet und über das Regelnetz der Deutschen Post AG abgeleitet. Ihre Aussonderung und die Bereithaltung für eine Übergabe an die zuständige Stelle findet nicht mehr statt.

Es wird daher empfohlen, Wahlbriefe spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken. Für die Europa- und Kommunalwahl ist dies Donnerstag, 6. Juni 2024. Am Samstag, 8. Juni 2024 sowie am Wahltag sollten Wahlbriefe nicht mehr in die Postbriefkästen, sondern in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Es besteht sonst das Risiko, dass diese die Wahlbehörde nicht rechtzeitig erreichen und nicht mehr berücksichtigt werden können.

Die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl müssen in einem freien und demokratischen Verfahren unter Beteiligung der für die Gemeinderatswahl wahlberechtigten Mitglieder der Parteien bzw. Mitglieder der mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen (z. B. Vereine) bzw. bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen unter Beteiligung der wahlberechtigten Anhänger des Wahlvorschlags aufgestellt werden (§ 9 KomWG). Männer und Frauen sollen in den Wahlvorschlägen gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Aufstellungsversammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber für einen Wahlvorschlag gewählt werden, darf frühestens ab dem 20. August des Vorjahres der regelmäßigen Kommunalwahlen (für die Kommunalwahlen 2024: ab 20. August 2023) stattfinden.

Nähere Informationen finden Sie in den Dokumenten.

Zur Erleichterung der Formalien steht allen Vereinigungen und Parteien ab sofort der Votemanager zur Verfügung. Hier können sie Ihre Bewerberinnen und Bewerber eingeben und alle notwendigen Listen und Formulare ausdrucken. Dies erspart Ihnen mehrfaches ausfüllen und eingeben von Daten. Bitte beachten Sie, die Eingabe allein gilt nicht als Bewerbung. Nach dem Ausdrucken und unterschreiben müssen die Unterlagen beim Gemeindewahlausschuss abgegeben werden. Näheres entnehmen Sie bitte den o.a. Informationen sowie der Anleitung (PDF).

Hier gelangen Sie zum Votemanager: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/

Aufstellen von Wahlplakaten zur Europa- und Kommunalwahl 2024 (PDF)

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.