Kategorie: Allgemeines/Sonstiges | Mitteilung vom Di. 11.06.13 , gültig bis Mi. 19.06.13
Kleines Kommunallexikon – Gemeinderecht verständlich erklärtBürgermeister – Teil 2 Als eigenes Organ hat der Bürgermeister verschiedene Aufgaben wahrzunehmen. Er leitet die Gemeindeverwaltung, ist Vorsitzender des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und vertritt die Gemeinde nach außen. Als Vorsitzender des Gemeinderates wirkt er auch bei allen Beratungen und Entscheidungen mit und hat als gewählter Vertreter bei Abstimmungen und Wahlen im Gremium eine eigene Stimme. Durch den Vorsitz im Gemeinderat hat er die Sitzungen des Gremiums vorzubereiten, zu leiten und dessen Beschlüsse zu vollziehen. Bei gesetzwidrigen Beschlüssen ist er aber auch verpflichtet, diesen zu widersprechen. Bei für die Gemeinde nachteiligen Beschlüssen kann er dies tun. Mehr erfahren Sie nächste Woche.
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